Sehr geehrte Besucherin und sehr geehrter Besucher
Es freut uns sehr, wenn Sie sich einen Moment Zeit nehmen und für uns vertraute Themen betrachten. Themen, bei denen wir Sie gerne begleiten.
AHV 21 trat per 01.01.2024 in Kraft und wird voraussichtlich Ende 2026 erstmals ausbezahlt.
Im Kanton Schwyz gilt ab Steuerperiode 2026 ein höherer Kinderdrittbetreuungsabzug.
Es freut uns, wenn wir Ihnen mit dem Hinweis dienlich sein können.